Wenn die Katze jetzt krank wird – Die neue GOT
Generell soll die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) Haustierhaltern eine gewisse Transparenz der Preise über erbrachte Leistungen geben. Kosten für Arzneimittel, Materialien und Laborleistungen werden aber separat berechnet.
Alle Tierärzte sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Leistungen nach der GOT abzurechnen, wenigstens nach dem einfachen Satz. Diese Sätze bilden einen Gebührenrahmen, der von verschiedenen Faktoren abhängt wie bspw. Zeitaufwand, medizinische Gründe (Komplikationen) oder besondere Umstände (Wochenende, Feiertag, Nacht).
Durch die Anpassung der GOT ab dem 22.11.2022 sollen vor allem die Gebührensätze an die wirtschaftlichen Erfordernisse einer Tierarztpraxis angepasst werden. Denn auch dort sind die Betriebskosten wie die Aufwendungen für Raummieten, Leasing, Heizung, Strom, Gas, Wasser und insbesondere Personal in den letzten Jahren um ca. 22% gestiegen. Diese Kosten werden aber durch die Gebühren nicht abgedeckt.
Zudem ist die tiermedizinische Versorgung mittlerweile auf dem Niveau der Humanmedizin, so auch die Technik und Therapiemaßnahmen.
Doch die GOT war, abgesehen von den leichten Erhöhungen 2017 (um 12%), noch auf dem Stand von 1999. Viele Leistungen, die unsere Tiere beim Tierarzt erhalten, waren somit in der letzten GOT gar nicht enthalten, so bspw. das bildgebende Verfahren des MRTs.
So sieht die Entwicklung der Kosten beim Tierarzt aus
Wir müssen uns auf höhere Kosten einstellen, denn von den anfangs angedeuteten Preiserhöhungen von 30% oder gar 60% ist nichts zu sehen. Vor allem die Behandlung von Katzen ist nun deutlich teurer geworden.